Bestrafung wegen Nichtannahme (Cleuter)

Edikt vom 6. Dezember 1794

Archivsignatur: HAStK, Best. 14, A15, fol. 97, Digitalisat

Zusammenfassung und Anmerkungen zum Inhalt

Susanne Dehnert und Jessica Bredemeier

Diese öffentliche Bekanntmachung ist eines von zwei unterschiedlichen Dokumenten, die von Keussen mit derselben laufenden Nummer versehen worden sind. Das zweite Dokument wird hier vorgestellt.

Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um das Urteil aus einer Nachmittagssitzung des Revolutionsgerichts zu Aachen. Der Angeklagte wird beschuldigt, die Annahme von Assignaten verweigert zu haben. Assignaten waren das Papiergeld, das von der Nationalversammlung schon 1789 im Zuge der Säkularisation ausgegeben worden war. Mit der Eroberung der Rheingebiete kamen sie auch nach Köln und wurden an die Bürger der Stadt ausgezahlt, um z.B. vorgenommene Requisitionen [Link Pottasche] auszugleichen. Die Bürger der eroberten Gebiete standen der neuen Währung grundsätzlich eher skeptisch gegenüber und so wurden das Annehmen der und das Bezahlen mit Assignaten von der neuen Obrigkeit gesetzlich festgeschrieben.

Das erste Urteil richtet sich an den Bürger Cleuter, welcher einen Unterschied zwischen Papier- Assignaten und Münzwährung gemacht haben soll. Er wurde zu einer Geldstrafe von 300 Livres und der Übernahme der Druck- und Anheftungskosten verurteilt und unter besondere Beobachtung durch den Polizeioffiziers Dauzenberg gestellt. Ebenso wird vorgeschrieben das Urteil sowohl in französischer als auch in deutscher Sprache zu drucken und öffentlich zu machen.