Keine Chance dem Feuer – alle man anpacken!
Edikt vom 03. Dezember 1795
Zusammenfassung und Anmerkungen zum Inhalt
Rebekka Höfer und Marina Lenz
In der Brandverordnung wird auf die Unvorsichtigkeit der Kölner Bürger und Polizei in Bezug auf verschiedene Feuerausbrüche hingewiesen. Zur Kontrolle der Brandausbreitung werden verschiedene Präventionsmaßnahmen beschlossen. Darunter fallen beispielsweise Hausuntersuchungen, in denen kontrolliert wird, inwiefern Schornstein und Haus ordentlich gefegt wurden, Bäckereien nicht zu nahe an Häusern mit brennbaren Materialien stehen oder ob in jedem Haus eine Laterne vorhanden ist. Daneben wird das Rauchen von Tabak und das Tragen von offenem Feuer in der Nähe von brennbaren Orten mit einer Geldbuße behaftet, wovon ein Teil des Geldes an Brandopfer gezahlt werden soll. Interessanterweise werden alle Einwohner zum Mithelfen bei der Brandbekämpfung aufgefordert. Dafür müssen sie jeweils einen beschrifteten Wassereimer besitzen und sollen auch auf Diebstahlversuche während eines Feuers achtgeben. Nachtwächter sollen sich um ihre Benachrichtigung im Falle eines Feuers kümmern, auffällige Menschen in Gewahrsam nehmen und stündlich Patrouille laufen. Zuletzt wird auf die Form der Verbreitung des Edikts hingewiesen. Die Datumsangabe am Ende folgt sowohl dem Revolutionskalender als auch dem gregorianischen Kalender.