Neue Kontributionsforderungen an die Stadt – 277.777 Livres
Edikt vom 19. April 1797
Zusammenfassung und Anmerkungen zum Inhalt
Alexander Goebbels
Insgesamt 3 Millionen Livres umfasst die Kontributionsforderung, die an die fünf im Edikt genannten „Distrikte“ Kreuznach, Zweibrücken, Trier, Köln und Jülich, sowie die beiden Städte Köln und Aachen gerichtet ist. Dabei umfasst die Forderung an „Köln“ – also das ehemalige Kurfürstentum Köln – eine Summe von 555.557 Livres, während die Stadt Köln eine Summe von 277.777 Livres beizutragen hat. Ein Grund für die erneuten Kontributionszahlungen wird nicht genannt. Aus dem Edikt ist nur zu erfahren, dass den Obergeneral Hoche „wichtige Ursachen […] nöthigen“ diese Kontributionsforderung durch die Intermediair Kommißion an die Bevölkerung der besetzten Länder weiterzureichen. Es fällt nun an die Kommission aufzuteilen, wer welchen Anteil an den 3 Millionen Livres beizutragen hat. Die Zeit scheint auch zu drängen, da die Summe schon innerhalb von 14 Tagen „eingetrieben seyn muß.“
Der „Rath von Köln“ – sowie die anderen Regierungen – wird beauftragt, die Einteilung der zu erbringenden Summe auf ihre Bevölkerung vorzunehmen und bekommt hierfür vollständige Handlungsfreiheit: Er sei frei „alle […] dienlich scheinende[n] Mittel“ anzuwenden, um die Zahlung der Kontributionsforderungen sicherzustellen. Die einzige Einschränkung, die die Kommission verfügt, betrifft die „Güter der Geistlichkeit“, die nicht für die Kontributionszahlungen herangezogen werden dürfen. Vermutlich um die Ausführung dieser Bestimmungen sicherzustellen, wird dem Rat angedroht, dass er für die Erbringung der Kontributionen „unter Strafe militärischer Exekuzion […] persönlich verantwortlich“ ist.
Das Edikt gibt daher auch einen Einblick in den Handlungsspielraum, mit dem sich der Rat 1797 konfrontiert sah. Er wurde zur Vollzugseinheit der französischen Regierung und persönlich für das reibungslose Gelingen der Zahlungen verantwortlich gemacht. Falls das Erbringen der Kontributionssumme scheitern sollte, würde sie stattdessen unter Hinzunahme des französischen Militärs eingezogen werden. Dabei war die persönliche Haftung des Rates auch keine leere Drohung, wie in anderen Edikten deutlich wird.
Darüber hinaus gibt es aber auch einen Einblick in die Kommunikationsstrukturen der französischen Regierung und die Art und Weise wie komplexe Beschlusslagen verbreitet wurden: Das vorliegende Edikt ist auf den 19. April 1797 (30. Germinal Jahr V) datiert. Unter diesem Datum lässt sich am Ende der Auftrag finden, das Edikt auf Deutsch und Französisch drucken und an den „gewöhnlichen Orten“ anheften zu lassen. Der davor abgedruckte Hauptteil gibt einen Beschluss der intermediair Kommißion wieder, der in einer Sitzung am 16. April (27. Germinal) beschlossen wurde. Dieser Beschluss ist wiederrum auf der Basis eines Schreibens des Generals Hoche getroffen worden, das während dieser Sitzung verlesen wurde, auf den 14. April (25. Germinal) datiert ist und hier (anscheinend) vollständig zitiert wird.
Man kann an diesem Edikt daher gut nachzeichnen, dass es den neuen Machthabern nicht ausschließlich darum ging, der Bevölkerung die wichtigsten Informationen zu übermitteln. Die Edikte sollten ebenfalls, durch die Unterfütterung mit Hintergrundinformationen und deren Verbreitung, getroffene Beschlüsse – in diesem Fall die Kontributionen – legitimieren.
Äußerst interessant ist auch der zeitliche Kontext, in dem die neuen Kontributionszahlen an die Stadt gestellt werden: Erst wenige Wochen zuvor wurde der alte Rat der Stadt Köln restituiert und der erste Koalitionskrieg befand sich in seinen letzten Zügen.