Requisition von Pottasche

Edikt vom 14. Dezember 1797

Archivsignatur: HAStK, Best. 14, Bd. 10, fol. 152, Digitalisat

Zusammenfassung und Anmerkungen zum Inhalt

Caroline von Andrian und Sophia Poloczek

Die Bevölkerung Kölns – hier im besonderen Fabrikanten aber auch Privatpersonen – wird mit diesem Edikt dazu aufgefordert, Asche, Pottasche und Naturmaterialien, die zur Herstellung von Asche verwendet werden können, abzugeben. Pottasche wurde damals unter anderem zur Herstellung von Seife und Schießpulver verwendet (vgl. Popplow, “Schießpulver” und Pelzer-Reith, “Seife” in: Enzyklopädie der Neuzeit Online.) Asche konnte zur Glasherstellung, Färben und Bleichen von Textilien sowie bei der Seifenherstellung verwendet werden. Neben der Herstellung von Asche zu diesen Zwecken konnte auch solche Asche verwendet werden, die als Abfallprodukt in Haushalten und bei Handwerksbetrieben entstanden war. (vgl. Stöger, “Wiederverwertung”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online). 

Aus der Angabe im Edikt, dass die “Hauptagentie der Waffen, des Pulvers, der Betreibung der Bergwerke” die Abgabe von Asche und Pottasche fordert, lässt sich schließen, dass die Materialien hier wahrscheinlich zu Schießpulver verarbeitet werden sollten. 

Von Pottasche, Asche und den zur Herstellung von Asche benötigten Materialien mussten alle Vorräte vollständig abgegeben werden, von noch herzustellender Pottasche und Asche als Haushaltsreste mussten drei Viertel bzw. die Hälfte der Vorräte abgegeben werden. 

Die Requisition enthält auch die Angabe, dass dies innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung des Edikts passieren muss und dass die Abgebenden im Gegenzug eine Bezahlung erhalten. Zudem drohte bei Missachtung eine Strafe. Sollte sich die Angesprochenen nicht an die Requisitionsaufforderung halten oder die Frist nicht einhalten, konnten sie als „Feinde des französischen Volkes“ angesehen und ihre Waren konfisziert werden. 

Auffällig ist der Hinweis am Ende des Edikts, in dem nochmals betont wird, dass die „Französische Republick“ die Abgaben bezahlt, während „Tyrannen“ diese mit Gewalt eingefordert hätten. Zudem wird erklärt, dass die Abgaben nötig sind, damit die Französische Republik die Freiheit verteidigen kann. 

Gesamtdeutung: Es lässt sich festhalten, dass das Edikt nur ca. 2 Monate nach Beginn der Besatzungszeit am 14. Dezember 1794 veröffentlicht wurde. Da eine große Mengen an Asche und Pottasche angefordert werden und die Frist nur 24 Stunden beträgt, ist zu vermuten, dass Asche, bzw. das was aus Asche hergestellt werden sollte (hier vermutlich Schießpulver) dringend von den Besatzungstruppen benötigt wurde. Diese Dringlichkeit könnte auch mit der bevorstehenden Invasion in die Vereinigten Niederlande Ende Dezember 1794 zusammenhängen.

Die Selbstdarstellung der französischen Besatzer als gerechte und Freiheit verteidigende neue Herrscher, im Kontrast zu den “Tyrannen”, macht deutlich, wie sie von der Bevölkerung gesehen und anerkannt werden wollten.

Hilfreiche Erläuterungen zur Quelle

  • Person DE RO = Vorgesetzter der Waffen-Agentie
  • 17. Frimaire 3. Jahr der Republik = 14. Dezember 1794
  • 22ten Fructidor (2. Jahr der Republik) = 8. September 1794
  • 27 Thermidor (2. Jahr der Republik) = 14. August 1794

Zum Weiterlesen

Popplow, Marcus. "Schießpulver", in: Enzyklopädie der Neuzeit Online. Brill, 2019. URL: https://doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_345240 (abgerufen am 25.02.2025).

Pelzer-Reith, Birgit. "Seife", in: Enzyklopädie der Neuzeit Online. Brill, 2019. https://doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_348162 (abgerufen am 25.02.2025).

Stöger, Georg. "Wiederverwertung", in: Enzyklopädie der Neuzeit Online. Brill, 2019. https://doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_381742 (abgerufen am 25.02.2025).