Bestrafung wegen Nichtannahme (Krotten)

Edikt vom 13. Dezember 1794

Archivsignatur: HAStK, Best. 14, A15, fol. 97a, Digitalisat

Zusammenfassung und Anmerkungen zum Inhalt

Susanne Dehnert und Jessica Bredemeier

Diese öffentliche Bekanntmachung ist eines von zwei unterschiedlichen Dokumenten, die von Keussen mit derselben laufenden Nummer versehen worden sind. Das zweite Dokument wird hier vorgestellt.

Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um das Urteil aus einer Nachmittagssitzung des Revolutionsgerichts zu Aachen. Die Angeklagten werden beschuldigt die Annahme von Assignaten verweigert zu haben. Assignaten waren das Papiergeld, das von der Nationalversammlung schon 1789 im Zuge der Säkularisation ausgegeben worden war. Mit der Eroberung der Rheingebiete kamen sie auch nach Köln und wurden an die Bürger der Stadt ausgezahlt, um z.B. vorgenommene Requisitionen [Link Pottasche] auszugleichen. Die Bürger der eroberten Gebiete standen der neuen Währung grundsätzlich eher skeptisch gegenüber und so wurden das Annehmen und Bezahlen mit Assignaten von der neuen Obrigkeit gesetzlich festgeschrieben.

Das Edikt macht ein Urteil über die Witwe („Wittib“) Krotten und deren Tochter Marie Krotten bekannt, welche sich geweigert haben sollen, Assignaten anzunehmen und schlecht über die neue Währung gesprochen haben sollen. Witwe Krotten wird zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Livres und der Übernahme der Druck- und Anheftungskosten verurteilt. Diese Kosten soll sie leisten, bevor sie aus dem Arrest entlassen wird. Marie Krotten wird wegen der negativen Äußerungen zu einer zehntägigen Einsperrung im Nonnenkloster verurteilt. Sie soll dafür in einem Nonnenkloster untergebracht werden, da noch keine Frauengefängnisse verfügbar waren. Polizeioffizier Dauzenberg wird beauftragt die Strafen zu vollziehen und die Angeklagten werden unter besondere Beobachtung gestellt. Ebenso wird vorgeschrieben das Urteil sowohl in französischer als auch in deutscher Sprache zu drucken und öffentlich zu machen.